In der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsmarkt finden Frauen und Männer unterschiedliche Ausgangslagen und Chancen vor. Dass auch Menschen mit Behinderung Frauen und Männer sind, wird in der öffentlichen Diskussion über «Arbeit und Behinderung» nicht berücksichtigt. Entsprechend wenig gesichertes Wissen gibt es über den Verlauf der Bildungs- und Berufsbiografien behinderter Frauen und Männer in der Schweiz. Um die Bildungs- und Berufschancen behinderter Mädchen und Frauen gemäss den Erfordernissen der UNO-Behindertenrechtskonvention gezielt fördern zu können, müssen deren Lebensbedingungen und Erfahrungen besser erforscht werden. 

Auf dieser Seite stellen wir eine eigene Untersuchung vor sowie Studien und Grundlagen zur Bedeutung des Geschlechts im Kontext von Bildung, Beruf und Behinderung. 


Letztes Update: 05.11.2020


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Neben dem Diskriminierungsverbot in der Schweizerischen Bundesverfassung und Artikel 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bildet insbesondere Artikel 6 der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) die rechtliche Grundlage für geschlechtersensible Massnahmen in ben Bereichen Bildung und Arbeit. 
 

Artikel 6: Frauen und Mädchen mit Behinderung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Massnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt geniessen können.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und geniessen können.


Für das Thema dieser Plattform massgebend sind zudem Artikel 24 und 27 der BRK.

Artikel 24: Bildung 

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel:

a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass:

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;

c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmassnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Massnahmen; unter anderem:

a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;

b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;

c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.

(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Massnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschliesslich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schliesst die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.

(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
 

Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschliesslich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschliesslich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem:

a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschliesslich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;

b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschliesslich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschliesslich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;

c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;

d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;

e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;

f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;

g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;

h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Massnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Massnahmen, Anreize und andere Massnahmen gehören können;

i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;

j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;

k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.


 
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Die Berufsbildung wird von den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft geprägt. Die Folgen von Megatrends wie Digitalisierung, steigende berufliche Mobilität oder demografischer Wandel stellen neue Anforderung an Fachkräfte und Unternehmen und müssen frühzeitig erkannt werden. Antworten darauf verspricht  der Strategieprozess Berufsbildung 2030, den die Verbundpartner der Berufsbildung 2016 lanciert haben. Verantwortlich beim Bund ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Im Februar 2018 wurden ein Leitbild und das Programm mit den Stossrichtungen vorgestellt. Menschen mit Behinderung kommen darin nicht vor.
Im März wurden an einer Tagung der Verbundpartner 14 mögliche Projekte diskutiert und von den Teilnehmern bezüglich Realisierungschancen, Akzeptanz und Risiken beurteilt (Übersicht Projekte auf der Webseite).
Projekt Nummer 3 ist dem Thema Integration von Menschen mit Behinderung gewidmet. Die Ziele:
  • Die Betriebe kennen die Chancen und den Nutzen der  Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt (Lehre, 1. Arbeitsmarkt).
  • Es stehen Strukturen zur Verfügung, welche sie unterstützen und abrufen können.
  • Die Betriebe zeigen ihre Bereitschaft mit einem Eintrag in LENA (Lehrstellennachweis).
Bei den Teilnehmern war die Akzeptanz des Projektes gering (Rang 13 von 14). 

Link zur Webseite

 
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Es gibt viele Anzeichen dafür, dass es für Frauen mit Behinderung tendenziell noch schwerer ist als für behinderte Männer, an Bildung und Erwerb gleichgestellt teilzuhaben. Je nach Art der Beeinträchtigung ist beispielsweise die Bandbreite der für Frauen offenen Berufe sehr gering. Verfügen die Frauen über eine geringe oder über keine anerkannte berufliche Qualifikation, haben sie es erst recht schwer, im ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen und dort eine erfüllende Erwerbsarbeit zu finden. Familiäre Verpflichtungen verringern die Chancen zusätzlich, ebenso eine ausländische Herkunft oder ein Lebensalter über 50 Jahre.

Unterschiede bei Zugangshindernissen und im Diskriminierungserleben von Frauen und Männern im Kontext von Behinderung und chronischer Krankheit werden in der Schweiz kaum je thematisiert, geschweige denn systematisch untersucht. Analysen aus Nachbarländern zeigen indes klar, dass die Geschlechtszugehörigkeit bei nahezu allen Formen von Diskriminierung im Bereich Arbeit und Beruf eine bedeutsame Rolle spielt. Das selbe gilt für den Verlauf von Bildungskarrieren. 

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen  (BehiG) und die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) sehen zur Erreichung der angestrebten Gleichstellung bzw. Inklusion zwar ausdrücklich Massnahmen vor, welche die besonderen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigen. Zudem gilt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) auch für Frauen und Männer mit Behinderung. Anzeichen, dass die erforderlichen gendersensiblen Massnahmen getroffen werden, gibt es jedoch noch keine. 

Mit der Publikation «Bildung ohne Barrieren» möchte avanti donne dazu anregen, diese Lücke zu schliessen. Als Einstieg in den Themenkomplex Geschlecht und Behinderung haben wir einige grundlegende Informationen und statistische Daten zusammengestellt. Letztere verdeutlichen die Aktualität des Anliegens. Ausgehend von den Ergebnissen des Projekts «Gleichstellung von Frauen mit Behinderung in Aus- und Weiterbildung» und unter Einbezug aktueller weiterer Forschungsarbeiten zur Gleichstellung in Bildung und Erwerb, sind anschliessend Anregungen für eine gendersensible Begleitung auf dem Bildungsweg und bei der Berufswahl formuliert. Sodann sind Themen und Handlungsfelder aufgeführt, bei denen im Sinn des BehiG und der BRK mit Massnahmen zugunsten eines besseren Diskriminierungsschutzes für Mädchen und  Frauen mit Behinderung anzusetzen ist.

avanti donne: Bildung ohne Barrieren. Gleichstellung von Mädchen und Frauen mit Behinderung in Bildung und Beruf – Anregungen für die Praxis. 44 S., Fr. 10.00
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Telefon 0848 444 888 / info@avantidonne.ch

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Im Bericht «Bildung ohne Barrieren» von avanti donne sind die statistischen Angaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bereichen Bildung und Erwerb zusammengestellt. Nachfolgend eine Kurzfassung der massgebenden Kapitel: 


Berufsfelder und Löhne nach Geschlecht

Arbeit ist unserer Gesellschaft zweigeschlechtlich organisiert. In den meisten Berufsfeldern dominiert das eine oder das andere Geschlecht. Statistische Daten zeigen, dass diese Dominanz sehr ausgeprägt ist: In Gesundheitsberufen und im Sozialwesen beträgt der Frauenanteil 90 bzw. 85%. Bei persönlichen Dienstleistungen sowie in Wirtschaft und Verwaltung sind es 58 bzw. 54%, im Architektur- und Bausektor 14% und in Ingenieur- und Informatikberufen 7% (Stand 2016).

Die monatlichen Bruttolöhne sind in allen Berufshauptgruppen für Männer höher als für Frauen. Am grössten ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei den Führungskräften, am kleinsten bei den Bürotätigkeiten.

Die Tabelle zeigt Unterschiede beim monatlichen Bruttolohn nach Berufshauptgruppen und Geschlecht.

Auf einer eigenen Webseite veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BfS) seit 2008 auch Daten zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Seit 2011 werden diese bei den meisten Themen – so auch bei Bildung und Erwerb – nach Geschlecht aufgeschlüsselt, dies allerdings nur bei jenen Personen, die in einem Privathaushalt leben. Statistiken zu Aspekten, die nicht auf der Webseite publiziert sind, werden vom BfS gegen Auftrag erstellt, sofern die verfügbaren Daten aussagekräftig genug sind.



Schulbildung von Mädchen und Jungen mit Behinderung

Für die Schulbildung sind die Kantone zuständig. Laut BfS besteht beim Zugang zu Schul- und Berufsbildungein grosser Unterschied zwischen Kantonen, die behinderte Kinder in spezialisierten Institutionen förderten, und den Kantonen, die eine Integration in Standardschulklassen anstrebten.

Im Bereich Sonderklassen und Sonderschulen weist das BfS auch einen Unterschied zwischen den Geschlechtern aus. So besuchten zwischen 1980 und 2009 deutlich weniger Mädchen als Knaben eine Sonderklasse oder eine Sonderschule. Weiter fällt auf, dass die Zunahme von sondergeschulten Kindern besonders die Knaben betrifft, während der Anteil der Mädchen über den ganzen Zeitraum hinweg praktisch gleich geblieben ist.
 
Insgesamt besuchen rund 3 Prozent aller Kinder eine Sonderklasse und 2 Prozent eine Sonderschule (ohne Schüler*nnen mit Sonderlehrplan, die in einer Standardklasse integriert sind und ohne Einführungsklassen für Fremdsprachige).



Bildungsstand von Frauen und Männern mit und ohne Behinderung

Der Bildungsstand gibt Auskunft über die höchste abgeschlossene Ausbildung. Gemäss BfS ist dieser Indikator jedoch mit Vorsicht zu interpretieren: Zum einen hat die Beeinträchtigung für einen Grossteil der Betroffenen keinen Einfluss auf das erreichte Ausbildungsniveau, da sie erst nach Abschluss der Ausbildung eintrat. Zum andern kann sich die Beziehung zwischen der Ausbildung und der Behinderung umkehren, denn das Risiko, im Erwachsenenalter eine Beeinträchtigung zu erwerben, ist teilweise durch die Ausbildung beeinflusst (die Berufswahl ist abhängig von der Ausbildung, und unterschiedliche Berufe weisen unterschiedliche Gesundheitsrisiken auf).


Die Balkengrafik zeigt die Unterschiede zwischen dem Bildungsstand von Frauen und Männern mit und ohne Behinderung.

Der Bildungsstand von Menschen mit (starken) Behinderungen liegt unter jenem der
restlichen Bevölkerung: Sie haben nach der obligatorischen Schule seltener eine weitere
Ausbildung gemacht oder eine tertiäre Ausbildung abgeschlossen. Die Beeinträchtigung
ist jedoch nicht der einzige Grund für diese Unterschiede. Auch das Alter spielt eine Rolle,
ebenso das Geschlecht, denn Frauen hatten bis weit in das vergangene Jahrhundert
nur beschränkt Zugang zu höherer Bildung.

Insgesamt hat der Anteil der Personen mit einer Behinderung, die einen Abschluss auf Tertiärstufe (Universität oder höhere Berufsbildung) erworben haben, zwischen 2007 und 2015 von 22% auf 30% zugenommen. Das entspricht einer Steigerung um 33%. Bei Personen ohne Behinderung betrug die Zunahme im gleichen Zeitraum 30%.

Die Differenz beim Bildungsstand zwischen Personen mit und Personen ohne Behinderung nimmt also weiter ab. Und die Frauen mit Behinderung haben die Männer mit Behinderung bei der tertiären Bildung beinahe eingeholt: 29.4% von ihnen verfügten 2015 über eine tertiäre Ausbildung (Männer 30.5%). Bei den Frauen ohne Behinderung waren es 35% , bei den Männern 44%.

Auch insgesamt haben Frauen mit Behinderung bei der Bildung in den letzten Jahren stark zugelegt: 85 Prozent von ihnen – gleich viele wie bei den Männern mit Behinderung – erreichten 2015 mindestens einen Abschluss auf Sekundarstufe II (z.B. EFZ, Maturität...). 2007 lag dieser Anteil noch bei 74% (Männer 85%).  
Zum Vergleich: Die Frauen ohne Behinderung steigerten sich in diesem Zeitraum von 82 auf 87%, die Männer blieben unverändert bei rund 90 Prozent.

Bei den Menschen mit starken Einschränkungen erreichten 2015 18% einen tertiären Abschluss (2007: 16%).  



Weiterbildung

Weiterbildung ist von besonderer Bedeutung in einer sich rasch wandelnden Welt, weil ein anerkannter Wissenserwerb soziale Teilhabe begünstigt und die Chancen erhöht, eine Stelle zu finden. Für Menschen mit Behinderung ist Weiterbildung (im Sinn von Fortbildung oder neuer Ausbildung) zudem oft unumgänglich, um Fähigkeiten zu stärken oder (wieder-)herzustellen, die es wahrscheinlicher machen, im Arbeitsmarkt zu verbleiben.

Die Daten des BfS lassen darauf schliessen, dass hauptsächlich der Status als Erwerbsperson (= erwerbstätig oder arbeitslos) die Inanspruchnahme von formaler Weiterbildung fördert. Auffallend ist dabei, dass sich in der Gruppe der Erwerbspersonen Frauen mit Behinderung fast ebenso häufig weiterbilden wie Männer ohne Behinderung (29% gegenüber 29.5%) und nur minim weniger als Frauen ohne Behinderung (30%). Sowohl insgesamt als auch in der Gruppe der Erwerbspersonen bilden sich Frauen mit Behinderung
häufiger weiter als Männer mit Behinderung (21 und 29% gegenüber 19 und 25%).

Ein wenig anders ist das Bild bei der nicht formalen Weiterbildung (Kurse, Seminare, Workshops oder Privatunterricht). Demnach ist in der Gesamtbevölkerung der Anteil der Menschen mit Behinderung, die in den letzten vier Wochen vor der Befragung an einer nicht formalen Weiterbildung teilgenommen haben, kleiner als jener der Menschen ohne Behinderung (20% gegenüber 28%). Bei den Menschen mit Behinderung, die stark
eingeschränkt sind, ist der Anteil mit 10% noch kleiner. Auch im nicht formalen Bereich bilden sich Erwerbspersonen häufiger weiter als Nichterwerbspersonen. Zwischen Personen mit und ohne Behinderung besteht hier kein markanter Unterschied.

Inwieweit sich das 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) auf die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten durch Frauen und Männer mit Behinderung auswirkt, wird die Zukunft zeigen. Informationen und Meinungen zum Thema Weiterbildung und Menschen mit Behinderung finden sich auf der Webseite des Schweiz. Verbands für Weiterbildung SVEB.

Webseite SVEB aufrufen

 

Erwerbstätigkeit

Zur Beteiligung von Frauen und Männern mit und ohne Behinderung an der Erwerbsarbeit liefert das BfS ebenfalls bemerkenswerte Zahlen. 2012 waren von den behinderten Menschen im Erwerbsalter (16 bis 64 Jahre) 68% erwerbstätig, 4% erwerbslos und 28% nicht erwerbstätig. Wie schon bei der letzten Datenerhebung fünf Jahre zuvor lag die Arbeitsmarktbeteiligung bei Personen mit einer Behinderung rund 17 Prozentpunkte tiefer als bei der übrigen Bevölkerung (68% gegenüber 85%). Auch von den Personen, die im Alltagsleben
aufgrund einer Behinderung stark eingeschränkt sind, verfügte sowohl 2007 als auch 2012 jede zweite Person über eine Stelle.

Die Balkengrafik zeigt die unterschiedlichen Anteile am Arbeitsmarkt von Frauen und von Männern mit und ohne Behinderung im Jahr 2015.

Bedeutsam ist für uns die Frage, wie Frauen mit Behinderung im Vergleich zu Männern mit Behinderung sowie zu Frauen und Männern ohne Behinderung am Erwerbsleben partizipieren. Die Statistik zeigt hier für 2015 beträchtliche Unterschiede: Zwar waren rund 66% der Frauen mit Behinderung erwerbstätig (Männer mit Behinderung: 71%). Doch während von den erwerbstätigen Männern mit Behinderung 81% Vollzeit arbeiteten, waren es bei den Frauen nur 46% (Menschen ohne Behinderung mit Vollzeitstelle: Frauen 50%, Männer 88%). Umgekehrt waren 21% der erwerbstätigen Frauen mit Behinderung in einem Kleinpensum von weniger als 20 Stunden pro Woche tätig. Bei den erwerbstätigen Männern mit Behinderung traf dies nur auf 5% zu. Zum Vergleich: Von den Frauen ohne Behinderung arbeiteten 18% in einem Kleinpensum, von den Männern ohne Behinderung 3%.

19% der Teilzeit arbeitenden Frauen mit Behinderung begründen das reduzierte Pensum mit der Gesundheit, 35% mit der Familie. (Frauen ohne Behinderung: 1% bzw. 47%.) Bei Männern mit Behinderung geben 41% die Gesundheit als Grund für die Teilzeitarbeit an, 5% die Familie (Männer ohne Behinderung: 5% bzw. 11%).
10% der teilzeitarbeitenden Frauen mit Behinderung und 9,5% der Männer mit Behinderung fühlen sich unterbeschäftigt. Von den Frauen ohne Behinderung würden gut 8% gerne mehr arbeiten, bei den Männern ohne Behinderung 19%.

Webseite BfS Gleichstellung Menschen mit Behinderungen aufrufen

 

Leistungen der Invalidenversicherung

Bei der Ausbildung und beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist die Invalidenversicherung (IV) eine wichtige Akteurin. Aufschlussreich für unser Thema sind die Statistiken des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) über die Leistungen der IV an männliche und an weibliche Versicherte.
Zum Beispiel gibt es unter den behinderten Personen im Erwerbsalter deutlich mehr Frauen als Männer. 
Die Statistik zeigt jedoch, dass bei nahezu allen Leistungsarten mehr Geld in die Eingliederung von Männern als von Frauen investiert wird. Im Dossier des EBGB über die Gleichstellung von Frauen mit Behinderung unterstreicht das BSV, dass die Pro-Kopf-Ausgaben für beide Geschlechter annähernd gleich sind und auf Seiten der IV kein Handlungsbedarf bestehe. Die zum Teil beträchtlichen Unterschiede führt man beim BSV auf die höhere Erwerbsquote der Männer sowie auf unterschiedliche Berufsstrukturen zurück.

Die Balkengrafik zeigt, wie viele Millionen Franken die IV 2017 für Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen für Frauen und für Männer bezahlt hat.

Doch was ist hier Ursache und was ist Wirkung? Diese Frage drängt sich auf, wenn man die Zahlen zu den Eingliederungsarten näher betrachtet: Im Rahmen einer erstmaligen beruflichen Ausbildung beispielsweise erhielten 2014 insgesamt 4920 Männer und 3260 Frauen Taggelder. Dauer und Kosten pro Person waren ähnlich. Umgeschult wurden im selben Jahr 5452 Männer und 2943 Frauen. Die Dauer war wiederum ähnlich, die Kosten der Umschulung pro Mann rund 6000 Franken höher als pro Frau.

 

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Die Lebenssituation von Frauen und Männern mit Behinderung unterscheidet sich in vielen Aspekten: in ihrer Sozialisation, in ihrem Zugang zu Bildung, in ihre gesellschaftlichen Teilhabe und Möglichkeit zur Interessensvertretung, aber auch hinsichtlich der gesellschaftlichen Erwartungen, die an sie gestellt werden. 

Ziel dieser Studie war es herauszufinden, inwieweit die beiden sozialen Strukturmerkmale «Geschlecht» und «Behinderung» zusammenwirken und welche Wirkungsweisen sich aus dieser Merkmalskombination für die betroffenen Personen ergeben. Dabei steht die Frage, ob und in welcher Weise sich Mehrfachbenachteiligung für Frauen mit Behinderung ergeben, im Mittelpunkt der Untersuchung.

Ein weiterer wichtiger Bereich, der damit in Zusammenhang steht – ihre Situation am Arbeitsmarkt – ist zentrales Thema der vorliegenden Studie. Die Betrachtung geschlechtsspezifischer Aspekte der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung muss dabei mehrere Dimensionen berücksichtigen.

Paierl Silvia: Gender und Behinderung. Benachteiligungskonstellationen von Frauen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. 74 S., Graz 2009

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Die Studie untersucht, inwieweit die berufliche Gleichstellung von sehbehinderten und blinden Menschen realisiert bzw. nicht realisiert ist. Weiter wird danach gefragt, welche umwelt- und personenbezogenen Faktoren den beruflichen Werdegang von Betroffenen positiv oder auch negativ beeinflussen.

Die Bedeutung der Geschlechtszugehörigkeit für den Berufsweg wird in der Studie nur marginal thematisiert. Dessen ungeachtet stellen die Autoren im Schlussbericht fest: «Geschlecht, Ausbildung, Zeitpunkt der Sehbehinderung und Schwerhörigkeit (zusätzlich zur Sehbehinderung) machen einen Unterschied».

Drei Resultate werden in Bezug auf den Faktor Geschlecht als statistisch hochsignifikant bewertet:  
  • Frauen arbeiten signifikant häufiger Teilzeit (76.1%, Männer 45.5%).
  • Frauen verdienen weniger: 21,7% der Frauen erreichen ein Nettoeinkommen von über 7000 Franken pro Monat, bei den Männern sind es 44.3%.
  • Die Betriebszugehörigkeit von Frauen ist kürzer: 49% der Frauen sind sechs und mehr Jahre im selben Betrieb angestellt, bei den Männern sind es 66.9%.  
Die Studie zählte im übrigen 84 verschiedene Berufe, die sehbehinderte Menschen heute ausüben. Am häufigsten genannt wurden KV, diverse Büroberufe, Informatik, Sozialarbeit, unbestimmte Kader- oder Expertenfunktion, Buchhaltung und Rechtswesen, Massage und Physiotherapie, Journalismus, Sonder- und Heilpädagogik. 

Schlussbericht herunterladen

 
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Wenn Frauen mit Migrationsgeschichte oder Menschen mit schwarzer Hautfarbe und muslimischem Glauben am Arbeitsmarkt diskriminiert werden, liegen meist mehrere Diskriminierungsmotive vor. Das selbe gilt, wenn die Frau mit einer Behinderung lebt. Doch wie äussern sich Mehrfachdiskriminierungen im Einzelnen? Welche Personen sind hiervon besonders betroffen? Und welche Auswirkungen haben diese Erfahrungen auf den weiteren Berufsverlauf? Im vorliegenden Buch werden Ergebnisse präsentiert, die mittels Interviews mit ExpertInnen, Betroffenen und ArbeitgeberInnen erhoben wurden. Die Studie wurde in Österreich realisiert, ihre Ergebnisse sind jedoch auch für die Schweiz aufschlussreich, da Erhebungen mit diesem praxis-orientierten Ansatz hierzulande noch nicht vorliegen.

Phillipp Simone, Meier Isabella, Starl Klaus, Kreimer Margareta: Auswirkungen vn mehrfachen Diskrimnierungen auf Berufsbiografien. Eine empirische Erhebung. 161 S., Fr. 45.90 / Fr. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2014.

Das Buch kann in der Dokumentation von avanti donne ausgeliehen werden. 
 

Einleitung
Der Begriff Diskriminierung provoziert im Allgemeinen Assoziationen mit bestimmten Merkmalen oder Charakteristika einer Person wie Geschlecht, Alter, Behinderung oder Migrationsgeschichte. Bilder von Kopftuch tragenden Frauen, älteren Menschen oder Frauen und Mädchen mit Behinderung kommen ins Blickfeld. Kann bereits jedes einzelne dieser «Merkmale» zu Benachteiligung oder Diskriminierung führen, sind betroffene von Mehrfachdiskriminierung gleich doppelt oder dreifach benachteiligt – so als ob «einmal nicht genug» wäre.
 
Durch unsere langjährige Beschäftigung mit dem Thema der mehrfachen Diskriminiemng kennen wir diese Bilder,  die in den Köpfen vieler Menschen herrschen. Diesen wollten wir auf den Grund gehen und stellten uns dabei folgende Fragen:

  • Gibt es mehrfache Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt als (über Einzelfälle hinausgehendes) relevantes Phänomen?
  • Wodurch lassen sie sich charkakterisieren?  Sind beispielsweise Frauen mi1 dunkler Hautfarbe im Vergleich zu Männern mit heller Hautfarbe doppelt oder sogar dreifach benachteiligt?
  • Sind folglich die Arbeitsmarktchancen mehrfach diskriminierter Personen noch geringer bzw. noch verengter als jene «einfach» diskriminierter, und erwachsen den Betroffenen daraus höhere monetäre und immaterielle Kosten infolge von mehrfacher Diskrimnierung?
  • Lassen sich Verstärkungseffekte bei mehrfacher Diskriminierung im Vergleich zu einfacher Diskriminierung identifizieren?

Die Sichtung vorhandener Fachliteratur bringt zu Tage, dass es einerseits mehr oder weniger komplexe  theoretische Abhandlungen über mehrfache Diskriminierung gibt, die sich nichl ohne weiteres in empirische Zugänge übersetzen lassen. Andererseits gibt es eine Vielfalt an empirischen Studien beispielsweise zur Situation von Frauen mit Migrationsgeschichteoder von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Wiewohl diese Studien mehrfache Diskriminierungen beschreiben, lassen sich damit keine allgemeineren Aussagen über das Thema an sich treffen. Denn diese Studien sind in ihrer Aussagekraft auf die jeweils untersuchten Gruppen begrenzt und arbeiten überdies nicht mit Vergleichspersonen, denen privilegiertere Lagen zugeschrieben werden könnten. Diese Lücke zwischen umfassenden, aber komplexen theoretischen Beiträgen über mehrfache Diskriminiemng einerseits und empirischen Studien,  die sich mit der Lage einer spezifischen Gruppe auseinandersetzen, andererseits wollen wir schliessen, um einen Beitrag für das Verständnis von mehrfacher Diskrimnierung zu leisten.

Den Ausgangspunkt unserer Beschäftigung mit diesem Thema bildet die Tatsache, dass es im österreichischen Recht zwar den Begriff der mehrfachen Diskriminierung (Mehrfachdiskriminierung) gibt, bislang (wie in der Schweiz; Anm. d. Red.) allerdings kaum juristische Fälle zu diesem Sachverhalt vorhanden sind.
 

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Ausgehend vom Salzburger Arbeitsmarkt für Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, untersuchen die Autorinnen folgende Fragen: 

  • Welche hemmenden und fördernden Faktoren können in Bezug auf den Einstieg, den Umstieg, den Aufstieg und den Wiedereinstieg von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen identifiziert werden?

  • Welche Rolle spielen Förderinstrumente für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und können hierbei geschlechtsspezifische Implikationen identifiziert werden, wenn ja, welche?

  • Gibt es eine Wechselwirkung der Kategorien «Frauen» und «Behinderungen» in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Problemlagen? Wenn ja, wie kann diese erklärt werden? Gibt es dabei Hinweise auf eine «doppelte Diskriminierung»?

  • Welche Wahrnehmung von Bedürfnissen, Bedarfen und Problemlagen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen werden auf Seiten der betroffenen Frauen gesehen?

  • Welche Wahrnehmung von Bedürfnissen, Bedarfen und Problemlagen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen werden auf Seiten der involvierten ExpertInnen gesehen?

  • Gibt es Unterschiede in der Wahrnehmung der ExpertInnen und der Frauen? Wenn ja, welche sind dies und wie können diese Unterschiede erklärt werden?

  • Welche Massnahmen werden von Seiten der ExpertInnen und der Frauen zur Verbesserung der Situation von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen definiert? Welche weiteren Massnahmen lassen sich aus den Ergebnissen der verschiedenen Erhebungsschritte ableiten?

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Zehn von hundert Schweizer Erwachsenen im Erwerbsalter leben mit einer Behinderung. Wie soziale, technologische und ökonomische Trends den Alltag dieser Menschen verändern und verbessern könnten, hat das Gottlieb Duttweiler Institut (GDI) 2015 im Auftrag der Stiftung Cerebral untersucht.

Der Arbeitsmarkt werde solidarischer, gleichzeitig aber auch härter, so die Einschätzung der Autorinnen des Berichts. Arbeits- und Lebensmodelle würden sich weiter flexibilisieren, Übergängen zwischen Schule, Bildung und Arbeit würden individualisiert und die Grenzen zwischen den Bereichen fliessend. 

Die Folgen der härteren Arbeitswelt seien für Menschen mit Behinderungen nicht einfach abzuschätzen und würden von den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten abhängen. Durch die gestiegenen Anforderungen werde es härter, in der Elite mitzuhalten; gleichzeitig entstünden neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der sich langsamer drehenden Welt. Dank medizinischen und technischen Fortschritten sowie einer neuen demografischen Struktur werde es immer mehr Menschen mit Behinderungen geben, deren Individualität zur Normalität werde. Sie würden jedoch ungeschützt dem gesellschaftlich übergreifenden Leistungs-, Normierung- und Anpassungsdruck ausgesetzt, vermuten die Autorinnen. Auch in Zukunft werde es in der Arbeitswelt Schonräume für Menschen mit schweren Behinderungen brauchen, denn nicht alle würden von den Entwicklungen profitieren.

Für Inklusion / Exklusion bedeutsame Faktoren wie Geschlecht, Alter, Herkunft usw. werden im Bericht nicht thematisiert. Dass diese Faktoren in naher Zukunft keine Bedeutung mehr auf Gleichstellung und Teilhabechancen haben werden, wäre allerdings eine gewagte Annahme. 

Der Bericht «Behinderten Menschen in der Welt 2035» ist als barrierefreies PDF kostenlos bei der Stiftung Cerebral erhältlich.

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Die Leitprinzipien von Gendermainstreaming und Chancengleichheit verpflichten dazu, in allen gesellschaftlichen Bereichen die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern von vornherein und kontinuierlich zu berücksichtigen. Diese Ausgabe der Zeitschrift bidok befasst sich mit der sozialen Ungleichheit im Zusammenwirken von Geschlecht und Behinderung. (Dieser Beitrag ist auch in Leichter Sprache zu lesen.) Weitere Themen sind die Erfahrungen im Jugend-Coaching und in der Berufsausbildungsassistenz, bezogen auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede. Schliesslich werden drei Projekte zum Thema vorgestellt. 

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Der Beitrag geht der Frage nach, ob geschlechterstereotype Begabungszuschreibungen von Eltern am Ende der Pflichtschulzeit einen Einfluss darauf haben, dass junge Frauen und Männer drei Jahre später, mit 18 Jahren, eine geschlechtstypische Berufsausbildung absolvieren. Die Ergebnisse multinominaler Logit-Modelle zeigen, dass geschlechterstereotype elterliche Fähigkeitszuschreibungen die Wahl unterschiedlicher Typen von Frauen- und Männerberufen begünstigen. Zudem kommt geschlechtstypischen Aspirationen sowie institutionellen Zuweisungsprozessen aufgrund schulischer Qualifikationen eine grosse Bedeutung zu.

Buchmann, M; Kriesi, I (2012). Geschlechtstypische Berufswahl: Begabungszuschreibungen, Aspirationen und Institutionen. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 52:256-280

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Erwerbsarbeit ist ein wesentlicher Faktor für die gesellschaftliche Integration. In der öffentlichen Diskussion zum Thema «Behinderung und Arbeit» wird jedoch häufig vernachlässigt, dass es sich auch bei Menschen mit Behinderung um Frauen und Männer handelt, die unterschiedliche Ausgangslagen und Chancen in der Gesellschaft und speziell am Arbeitsmarkt vorfinden.
Das Forschungsbüro queraum. kultur- und sozialforschung, das vom Arbeitsmarktservice Österreich mit der Entwicklung der vorliegenden Broschüre beauftragt wurde, hat sich daher bewusst gegen eine reine Informationsbroschüre entschieden.

Das Herzstück stellen vielmehr Portraits dar, die auf der Grundlage von persönlichen Gesprächen mit insgesamt 15 Frauen mit Behinderung erstellt wurden. Das ForscherInnenteam sprach mit berufstätigen Frauen über ihren schulischen sowie beruflichen Werdegang.

Die Zugangschancen zum Arbeitsmarkt für Frauen mit Behinderung gestalten sich vor allem abhängig von der Art der Behinderung unterschiedlich. Frauen mit körperlichen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen scheinen am Arbeitsmarkt generell besser gestellt zu sein als Frauen mit psychischen Problemen und/oder Lernschwierigkeiten. ExpertInnen machen darauf aufmerksam, dass es für Frauen mit Lernschwächen
besonders schwierig ist, am so genannten «Ersten Arbeitsmarkt» Fuss zu fassen. Auf verlässliches Datenmaterial zur Arbeitsmarktsituation von Frauen mit psychischen Problemen und/oder Lernschwierigkeiten kann auch diese Arbeit nicht verweisen, da die Dunkelziffer sehr hoch ist und offizielle Berichte sich ausschliesslich auf Schätzungen beziehen.

Die Erfahrungsberichte in dieser Broschüre sind auch für Frauen aus der Schweiz interessant. Nebenbei erinnern sie daran, dass es in unseren deutschsprachigen Nachbarländern eine Unterstützungsform gibt, diehierzulande ebenfalls dringend eingeführt werden müsste: die persönliche Arbeitsassistenz.

Arbeitsmarktservice Österreich (Hrs.): Frauen mit Behinderung – Wege zur Arbeit. 120 S., Wien 2012. 

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bidok – Behinderung Inklusion Dokumentation – ist eine digitale Volltextbibliothek mit Texten und Materialien zum Thema Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Internetbibliothek umfasst wissenschaftliche Arbeiten, Beiträge aus Zeitschriften und Büchern, Berichte, Vorträge, Rezensionen u.v.m. Insgesamt können über 1900 digitale Volltexte zu 16 Themenbereichen aufgerufen werden. Der Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf sind unter anderem folgende Beiträge gewidmet:
 

Dran bleiben, Benachteiligungen von jungen Frauen im beruflichen System finden immer noch zu wenig Beachtung Heger Manuela, Laubenstein Désirée, 2012 (Zeitschriftenartikel, erschienen in: impulse 1/2012)


Drinnen oder Draussen? Junge Frauen mit Behinderungen in Ausbildung und Erwerbstätigkeit Fasching Helga, 2008 (Zeitschriftenartikel, erschienen in: Behinderte Menschen, 5/2008)

Geschlecht und Clearing. Kontexte einer Berufsorientierungsmassnahme für behinderte und benachteiligte Jugendliche König Philip, 2006 (Forschungsbericht / Masterarbeit)

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